Kooperationsvertrag Riedstadt -
TU Darmstadt
Vertrag
Zwischen der
Technischen Hochschule Darmstadt
- gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten -
Karolinenplatz 5
64289 Darmstadt
- im folgenden THD genannt -
und der
Gemeinde Riedstadt
- vertreten durch den Bürgermeister -
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt
wird folgender Kooperationsvertrag geschlossen:
Präambel
Als Ergebnis der internationalen Konferenz für Umwelt- und Entwicklung (UNCED, Rio 1992) sind 179 Vertragsstaaten übereingekommen, das Ziel einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung zu verfolgen. In ihrem Abschlußdokument, der sog. "Agenda 21", unterzeichneten diese Staaten einen Aktionsplan für das 21. Jahrhundert, in dem sie Veränderungen im Konsum- und Produktionsverhalten der Menschen in den reichen Industriestaaten ebenso einforderten wie die Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern.
Unter dem Schlüsselbegriff "sustainable development" wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Bedürfnisse der heutigen Generation in einer Weise befriedigt werden müssen, die das gleiche auch künftigen Generationen ermöglicht. Dies ist angesichts der Tatsache, daß ein kleiner Teil der Industriestaaten derzeit einen Großteil aller Ressourcen verbraucht, gegenwärtig nicht gewährleistet.
In der Agenda 21 wird den Kommunen bei der Umsetzung der Ziele nachhaltiger Entwicklung eine Schlüsselrolle zugeschrieben. In Kap. 28 heißt es dazu: "Bis 1996 soll ein Großteil der lokalen Behörden weltweit einen Konsultationsprozeß mit der Bevölkerung, d.h. mit Bürgern, Gewerkschaften, Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen u.a., abgeschlossen und einen Konsensus über eine "Lokale Agenda 21" erzielt haben. ... Als Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind intensive Diskussionsprozesse, Öffentlichkeitskampagnen sowie die Überprüfung und Veränderung von Politiken und gesetzlichen Regelungen auf lokaler Ebene vorgesehen. ..."
§ 1 - Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung einer "Lokalen Agenda 21" (LA21) im Sinne der Schlußerklärung der Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio 1992.
Ziel des Projekts ist das Streben nach nachhaltiger, zukunftsfähiger Entwicklung der Gemeinde Riedstadt einerseits und die theoretische wie praktische, fächerübergreifende Ausbildung von Studierenden im Umweltbereich andererseits.
Kooperationspartner sind die Gemeinde Riedstadt , vertreten durch Bürgermeister Gerald Kummer - auf seiten der THD das Zentrum für Interdisziplinäre Technikforschung (ZIT) als Träger des Modellversuchs Ökologische Bildung (MVÖ) (Hochschulstr. 1, 64289 Darmstadt), vertreten durch seinen wissenschaftlichen Leiter, Prof. Dr. -Ing. Hans Reiner Böhm.
§ 2 - Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt am 12. 11. 1996. Die Laufzeit beträgt drei Jahre und verlängert sich um jeweils ein Jahr, soweit nicht eine Vertragspartei bis zum 12. 8. des Vertragsjahres schriftlich kündigt.
§ 3 - Verpflichtungen
Die THD verpflichtet sich, den Prozeß der Erstellung einer LA 21 wissenschaftlich zu unterstützen. Im Rahmen der prüfungsrechtlichen Bestimmungen der THD können Seminar-, Studien- und Diplomarbeiten im Themenbereich der Kooperation angefertigt werden. Die Themenstellung, Betreuung und Bewertung durch einen Hochschullehrer der THD bleiben unberührt. Die THD ist darüberhinaus bestrebt, soweit erforderlich und zweckmäßig, auch weitere Institute der THD in das Projekt einzubinden, die noch nicht am MVÖ mitwirken.
Die Gemeinde Riedstadt verpflichtet sich, in den Prozeß der Erstellung einer LA21 nach den Beschlüssen von Rio in Zusammenarbeit mit dem MVÖ einzutreten. Als ersten Schritt dazu bemüht sich die Gemeinde, als zentrales Beratungsorgan ein Forum zur Partizipation der Öffentlichkeit unter Beteiligung interessierter gesellschaftlicher Gruppen, Vertretern der Wirtschaft und der interessierten Öffentlichkeit einzurichten. Dieses Forum soll Ziele, Prioritäten und Projekte anregen sowie die Umsetzung der Ergebnisse begleiten und forcieren.
Die Gemeinde Riedstadt verpflichtet sich, Studierenden der THD bei der Anfertigung der Arbeiten Unterstützung zu gewähren in Form der Bereitstellung von Daten und Unterlagen und durch Informationsaustausch und Beratung.
Beide Kooperationspartner stellen in Zusammenarbeit mit dem Forum Überlegungen zu Inhalt und Ablauf erforderlicher Aktivitäten an. Dabei sind die Organe der Gemeinde Riedstadt schwerpunktmäßig für Ablauf und Organisation, die THD für die wissenschaftliche Begleitung zuständig. Projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit ist erwünscht und wird unter wechselseitiger Abstimmung betrieben.
§ 4 - Finanzielle Regelungen
Falls die Gemeinde eine Aufwandsentschädigung für Arbeiten der THD im Sinne des Vertragsgegenstandes zahlt, wird die Höhe einer Zahlung jeweils im Einzelfall vereinbart. Dies ist nur im Rahmen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen der Gemeinde möglich - ein Rechtsanspruch der THD ist daraus nicht abzuleiten.
§ 5 - Abwicklung und Berichtswesen
Die im Rahmen der § 1 und 3 dieses Vertrages durchzuführenden Arbeiten werden unter beiderseitiger ständiger Information ausgeführt. Bei auftretenden Fragen wird sich die THD an die/den zuständigen Ansprechpartner/in der Gemeinde Riedstadt wenden.
Die THD wird die Arbeitsergebnisse in Berichten niederlegen, die die Grundlage für das weitere Vorgehen liefern und im Beratungsforum der Gemeinde vorgestellt und beraten werden. Dieses erarbeitet daraus Vorschläge für die Umsetzung, die auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen.
§ 6 - Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistung der THD erstreckt sich nur auf den Gegenstand des Kooperationsvertrages selbst und wird beschränkt auf die Anwendung wissenschaftlicher Sorgfalt.
Die THD haftet im übrigen nur für Vertragsverletzungen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die THD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Nutzung der Arbeitsergebnisse an Vermögen oder sonstigen Rechtsgütern des Vertragspartners oder eines Dritten entstehen (Mangelfolgeschäden).
§ 7 - Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Die THD wird Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihr anvertraut sind, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen, solange und soweit nicht diese Informationen auf andere Weise allgemein bekanntgeworden sind oder die Gemeinde Riedstadt auf die vertrauliche Behandlung schriftlich verzichtet hat. Informationen, deren Veröffentlichung das Geschäftsinteresse der Gemeinde schädigen oder beeinträchtigen können, dürfen nicht ohne Abstimmung mit der Gemeinde veröffentlicht werden.
Die Gemeinde Riedstadt wird ihr als solche bezeichnete oder erkennbare Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der THD und ihrer Institute nur im Einvernehmen mit der THD zugänglich machen.
Die Vorleistungen und das von der Gemeinde eingebrachte Know-how dürfen Dritten nicht weitergegeben werden und bleiben uneingeschränkt Geeindeeigentum, auch wenn diese für diesen Kooperationsvertrag von der Gemeinde zur Verügung gestellt wurden.
§ 8 - Veröffentlichungen
Die THD ist berechtigt, die Ergebnisse des Vorhabens zu Forschungszwecken zu verwenden.
Die THD und ihre Mitarbeiter sind in Abstimmung mit der Gemeinde zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen über die im Rahmen dieses Vertrages erzielten Arbeitsergebnisse, soweit sie wissenschaftliche Erkenntnisse zum Gegenstand haben, berechtigt.
Die Gemeinde Riedstadt ist nach vorheriger Abstimmung mit der THD berechtigt, die Arbeitsergebnisse unter Nennung des Urhebers zu veröffentlichen. Die Abstimmung soll mit Rücksicht darauf erfolgen, daß z.B. Dissertationen, Diplomarbeiten oder Habilitationsschriften, die Arbeitsergebnisse enthalten, nicht behindert werden.
§ 9 - Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Der Vertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. In jedem Fall wird die THD aber bemüht sein, begonnene Teilprojekte zu Ende zu führen.
Bei vorzeitiger Beendigung stehen die bis dahin gewonnenen Ergebnisse ebenfalls der Gemeinde zu. Sofern eine finanzielle Entschädigung für die Arbeiten der THD vereinbart worden ist, wird die Gemeinde ihrerseits die bis dahin unvermeidbaren Kosten übernehmen.
§ 10 - Vertragsänderungen
Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 11: Vertragsausfertigungen
Dieser Vertrag wird in drei Exemparen angefertigt. Je eine Ausfertigung erhalten
- Gemeinde Riedstadt
- THD
- ZIT Riedstadt
12. November 1996
Gerald Kummer, Bürgermeister der Gemeinde Riedstadt
Peter Selle, Erster Beigeordneter
Prof. Dr. Johann-Dietrich Wörner, Präsident der TH Darmstadt
Prof. Dr. Hans Reiner Böhm, Wissenschaftlicher Leiter des Modellversuchs
