"Baugenossenschaft muss sich Kritik gefallen lassen"
Als Bewertungsmaßstab und Entscheidungshilfe für das Projekt "Ortskerngestaltung Goddelau" listet die SPD-Fraktionsvorsitzende Rita Schmiele die Chronologie der Beschlüsse auf: Der Gemeindevorstand habe im Herbst 1997 beschlossen, für Riedstadt eine Lokale Agenda zu erarbeiten und dazu einen Kooperationsvertrag mit der TU Darmstadt abgeschlossen. Die Gemeindevertretung verabschiedete am 5. Dezember 1997 Spielregeln dazu. Darin wird den Arbeitsgruppen der Agenda das Recht eingeräumt, ihre Arbeitsergebnisse in den Ausschüssen vorzustellen. Resultiert daraus die Notwendigkeit einer Beratung und Beschlussfassung, wird der Gemeindevorstand den Gegenstand formell zur Beratung einbringen.
Am 15. Mai 1998 habe die Gemeindevertretung den Verkauf einer Teilfläche des alten Sportplatzes Goddelau zum Zwecke der Wohnbebauung zum Verkaufspreis von 3,1 Millionen Mark beschlossen. Am 11. September 1998 sei mit den Stimmen der CDU, GLR und SPD der Vorvertrag mit der Baugenossenschaft Ried über die städtebauliche Umgestaltung des Ortszentrums Riedstadt-Goddelau beschlossen worden.
Am 11. Dezember 1998 folgte der Beschluss, die Freiwillige Feuerwehr Goddelau in ein umzubauendes "altes Sportheim" auszulagern; Umbau und Umzug sind inzwischen erfolgt.
Für das Bauvorhaben im Ortskern Goddelau sei ein Bebauungsplan zwingend notwendig gewesen. Der vom Investor beauftragte Städteplaner habe von Neuem begonnen und einen solchen Bebauungsplan erarbeitet. Die Anwohner hätten dann berechtigterweise versucht, ihre Interessen durchzusetzen: "Die Agenda-Arbeitsgruppe Siedlung und Verkehr nahm dies bereitwillig auf, und so wurde eine wesentlich veränderte und vor allem in den Flächen reduzierte Planung erarbeitet. Die Vorwürfe, denen wir uns als Gemeindevertretung jetzt ausgesetzt sehen, haben hier ihren Ursprung", so Schmiele. "Wir haben nicht genug hinterfragt, welche Auswirkungen die reduzierte Planung hat. Wir haben uns nach denen gerichtet, die am lautesten geschrien haben, anstatt an alle 20 000 Riedstädterinnen und Riedstädter zu denken, die die Zeche zahlen müssen."
Am 7. April 1999 habe die Gemeindevertretung mit den Stimmen von CDU, GLR und SPD dem städtebaulichen Entwurf zugestimmt.
Der Investor, die Baugenossenschaft Ried, müsse sich Kritik gefallen lassen. Er hätte sofort nach Vorliegen des Bebauungsplanes sagen müssen: "Stopp, wir müssen neu kalkulieren." Die Gemeindevertretung habe sich auf ein Schreiben verlassen, in dem die Kosten aus der verminderten Fläche mit 500 000 Mark beziffert wurden.
Ein Verlegen des Rathauses auf den alten Sportplatz sei aufgrund des obengenannten Beschlusses nicht möglich, so Rita Schmieles Überlegung dazu, wie sich die Gemeinde aus der Klemme befreien kann; bei einem Zurücknehmen dieses Beschlusses müsse man den Wegfall des Verkaufserlöses von 3,1 Millionen Mark gegenrechnen, gibt sie zu bedenken. Den Vertrag mit der Ried nicht abzuschließen und einen anderen Investor zu suchen, bedeute indes nicht automatisch einen geringeren Gemeindeanteil.
Darmstädter Echo, 26.08.2000
