Parlament verweigert sein Ja
Diskussion um Rechtmäßigkeit überplanmäßiger Ausgaben
Die Jahresrechnung der Gemeinde Riedstadt wird mit einem Minus von 614 000 Mark abschließen. Denn die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am Freitag die Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben für die Abfallbeseitigung in Höhe dieses Betrages verweigert.
In der heftigen Diskussion ging es fast ausschließlich um die Rechtmäßigkeit des Gemeindevorstandsbeschlusses, der für die Genehmigung der Mehrausgaben den Paragrafen 100 der Hessischen Gemeindeordnung zugrundelegte. Denn dieser besagt: "Überplanmäßige ? Ausgaben sind nur dann zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind." Unvorhersehbar aber seien die Mehrkosten - zumindest zum Teil - nicht gewesen, so Günter Schork (CDU), weil bereits Ende 1998 die Riedwerke per Infoblatt eine drastische Erhöhung der Deponiekosten in Büttelborn angekündigt hätten. Es sei also klar gewesen, dass die im Haushalt 1999 eingestellten Mittel nicht ausreichten. Sollte die Gemeindevertretung der Beschlussvorlage zustimmen, handle sie eindeutig rechtswidrig.
In einem Nachtragshaushalt, so Schork weiter, hätte der Gemeindevorstand "entsprechende Korrekturen machen können", doch ein solches Papier sei nicht vorgelegt worden. Er schloss daran Vorwürfe gegen Gemeindevorstand und SPD-Mehrheitsfraktion an: Sie müssten ernsthaft über ihr Selbstverständnis nachdenken und darüber, wie sie ihre Kontrollfunktion verantwortungsvoll wahrnehmen.
Auch Edgar Goldau (WIR) und Norbert Schaffner (GLR) monierten, "Versehen und Versäumnisse", wie sie von der SPD zur Verteidigung der Beschlussvorlage angeführt worden seien, könnten nicht über die Sachlage hinwegtäuschen. Eine Riesenschlamperei nannte Bernd Fraikin (CDU) die Angelegenheit. Nicht nur, dass die Definition als überplanmäßige Ausgaben nicht rechtens sei, die Verwaltung habe noch nicht einmal bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2000 bemerkt, dass im vorherigen Etat ein Fehler gemacht worden sei.
Letztlich zog Beigeordnete Erika Zettel als Sprecherin des Gemeindevorstandes die Beschlussvorlage zurück.
Darmstädter Echo, 06.12.1999
