Kommunales Öko-Audit Gemeinde Riedstadt
Umweltleitlinien der Gemeindeverwaltung
Die Verwaltung (Rathaus), der Bauhof und die Kläranlage starteten im Mai 1999 zur kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes mit der Durchführung eines kommunalen Öko-Audits gemäß der EG-Öko-Audit-Verordnung. Das zum überwiegenden Teil vom Land Hessen geförderte Projekt "KROKUS" ist als Beitrag der Verwaltung zum Prozess der Lokalen Agenda 21 zu sehen. Es ergänzt die bereits eingeleitete Verwaltungsreform, wo mehr Bürgernähe und effizienteres Handeln im Vordergrund stehen, durch die Optimierung umweltpolitischen Handelns. Projektgruppen, denen verantwortliche Mitarbeiter/innen aus den umweltrelevanten Bereichen angehören, arbeiten zur Zeit an der Umsetzung.
Die Umweltpolitik, nachfolgend als Umweltleitlinien formuliert, ist ein wichtiger Bestandteil des Öko-Audits und beinhaltet die umweltbezogenen Gesamtziele und Handlungsgrundsätze der Gemeindeverwaltung. Dazu zählt selbstverständlich auch die Einhaltung aller einschlägigen Umweltvorschriften. Im Zusammenhang mit der zur Zeit stattfindenden internen Umweltbetriebsprüfung sind sie die Grundlage für das Umweltprogramm, den Aufbau eines Umweltmanagements, die Umwelterklärung sowie die abschließende Gültigkeitserklärung durch einen zugelassenen Umweltgutachter.
In einem folgenden Arbeitsschritt werden im Umweltprogramm die Leitlinien für die einzelnen Bereiche von Verwaltung (Rathaus), Bauhof und Kläranlage konkreter formuliert. Anschließend dient das Umweltmanagement der Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Umweltleitlinien und des Umweltprogramms. Auch die Öffentlichkeit wird in der zu erstellenden Umwelterklärung über die Umweltleitlinien informiert.
Die nachfolgenden Leitlinien wurden am 10. Februar 2000 von der Gemeindevertretung einstimmig beschlossen.
Umweltleitlinien der Gemeindeverwaltung Riedstadt
Riedstadt stellt sich als moderne und verantwortungsbewusste Gemeinde im Landkreis Groß-Gerau dar.
Die Gemeindeverwaltung mit den angeschlossenen Liegenschaften und Eigenbetrieb(en) verfolgt den Grundsatz der Zukunftsfähigkeit bei Planungen, Entscheidungen und Hand-lungen in ihrem Wirkungsbereich. So wie Wirtschaftlichkeit, Bürgernähe und Kunden-orientierung hat dabei der Umweltschutz eine übergeordnete Bedeutung in unserer täglichen Arbeit.
Die umweltpolitischen Leitlinien beschreiben den Stellenwert, den der Umweltschutz bei der Durchführung aller Tätigkeiten und Dienstleistungen sowie den damit verbundenen Entscheidungen in der Gemeinde Riedstadt besitzt.
Jede/r Mitarbeiter/in und die politischen Organe der Gemeinde tragen eine besondere Verantwortung für die Umsetzung unserer Umweltziele. Die folgenden Umweltleitlinien geben ihnen eine Richtschnur für umweltgerechtes Handeln bei ihrer täglichen Arbeit.
1. Ökologie und Ökonomie als Leitlinie unseres Handelns
Auch in Zeiten, in denen die Finanzen der öffentlichen Haushalte stark beansprucht sind, ist uns der Umweltschutz ein besonderes Anliegen. Dabei achten wir stets auf die Verhältnismäßigkeit unserer Entscheidungen, so daß es weder einen "Umweltschutz um jeden Preis" noch das "Diktat leerer Kassen" geben wird. Einerseits, wollen wir unsere BürgerInnen und das Gewerbe nicht unnötig mit hohen Abgaben und Gebühren belasten, andererseits wollen wir den Umweltschutz auf Gemeindeebene und darüber hinaus weiter vorantreiben.
Das Wohlbefinden der in unserer Gemeinde lebenden Menschen liegt uns am Herzen. Dabei spielt der Schutz der Umwelt in unseren Planungen, Entscheidungen und Tätigkeiten eine wichtige Rolle.
2. Umweltschutz als Führungsaufgabe
Der Umweltschutz wird in der Gemeinde Riedstadt als Führungsaufgabe mit Vorbildfunktion verstanden. Ausgehend von den obersten Repräsentanten und Entscheidungsgremien unserer Gemeinde werden in allen Funktionsbereichen und auf allen Ebenen konkrete Umweltziele und Regelungen aufgestellt und umgesetzt.
3. Grundsatz des ganzheitlichen Umweltschutzes
Wir beziehen alle Funktionsbereiche, Planungen und Entscheidungen in unsere Bemühungen zur weitergehenden Verbesserung des Umweltschutzes ein. Dies beinhaltet die Beurteilung der möglichen Umweltauswirkungen unserer Tätigkeiten. Die Einhaltung der gültigen umweltrechtlichen Anforderungen sehen wir als Selbstverständlichkeit im Sinne unserer Vorbildfunktion für alle BürgerInnen.
Wo immer dies möglich ist, werden wir bei Investitionen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte die beste verfügbare Technik einsetzen, um unsere Leistungen im Umweltschutz zu verbessern.
4. Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
Die Umweltziele, Umweltprogramme und unsere Organisationstruktur werden wir derart gestalten, dass die Grundsätze einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung auf allen Ebenen Beachtung finden können. Hierbei werden Fragen des Ressourcenverbrauchs, der Emissionen, des Abwassers, des Lärms sowie des Boden-, Gewässer-, Landschafts- und Artenschutzes berücksichtigt.
Generell verpflichten wir uns, die von unserer Tätigkeit ausgehenden Umweltbelastungen über die Jahre ständig bis auf ein unvermeidbares Maß zu verringern. Bei der regelmäßigen Ermittlung und Beurteilung der von unserem Handeln ausgehenden Umweltbelastungen ziehen wir auch unfallbedingte Umweltbelastungen im Sinne der Vorbeugung in die Betrachtung ein (z.B. vorbeugender Brandschutz).
Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten und anderen Vertragspartnern streben wir die Kooperation mit Unternehmen an, die ökologisch-ökonomische Konzepte anbieten und realisieren können bzw. sich einer umweltgerechten Leistungserstellung verpflichtet haben.
5. Umweltschutz als Aufgabe jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters
Unser Potential sind leistungsfähige und kreative Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung und der Eigenbetrieb(e) mit Vorbildfunktion.
Alle Mitarbeiter/innen tragen Verantwortung für einen sorgsamen Umgang mit der Umwelt. Wir fördern die Eigenverantwortung und -initiative durch einen intensiven Dialog und entsprechende Informations- und Schulungsmaßnahmen. Nur wenn sich jede/r einzelne Mitarbeiter/in ihrer bzw. seiner entscheidenden Rolle im gesamten System bewusst ist, können unsere Umweltleitlinien ihrem Sinn nach umgesetzt werden. Unsere Leistungen können wir nur in Teamarbeit verbessern, wobei eine klare Aufbau- und Ablauforganisation mit eindeutigen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten die Verbesserung der Umwelt-leistungen positiv beeinflusst.
6. Kommunikation und Zusammenarbeit
Wir suchen das Gespräch mit der Öffentlichkeit, z.B. den BürgernInnen, Gewerbetreibenden, Verbänden, Vereinen, Kooperationspartnern und unseren Lieferanten, um unsere Umwelt-leitlinien und Leistungen im Umweltschutz transparent zu machen. Hierzu wird die Umwelterklärung an den von Umweltgutachtern geprüften Standorten ein wichtiges Instrument sein. Daneben informieren wir die Öffentlichkeit über Möglichkeiten der Verbesserung des Umweltschutzes in den Haushalten und in den Betrieben.
Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Verbesserung unserer Umwelt-leistungen aus allen Kreisen der Bevölkerung sowie von Unternehmen, Betrieben, Organisationen oder Umweltgruppen sind wir dankbar.
7. Verbesserung des Umweltschutzes als fortlaufender Prozess
Wir begreifen den Umweltschutz als ständigen Lern- und Erkenntnisprozess. Unsere Ziele und die Aufbau- und Ablauforganisation der Gemeindeverwaltung im Umweltschutz werden wir fortlaufend überwachen. Sofern sich Abweichungen ergeben, werden diese analysiert und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungs-prozesses eingeleitet.
Interessierten BürgerInnen und Gewerbebetrieben bieten wir Möglichkeiten zur Beteiligung am umwelt- und sozialverträglichen Entwicklungsprozess auf kommunaler Ebene. Diese finden beispielsweise in den Aktivitäten zur Lokalen Agenda 21 ihren Niederschlag.
8. Umweltschutz über die Gemeindegrenzen hinaus
Umweltschutz geht über die Grenzen unserer Gemeinde Riedstadt hinaus. Sofern möglich und erwünscht, unterstützen wir den interkommunalen Wissenstransfer und Erfahrungs-austausch. Dies schließt unsere Schwestergemeinden in Frankreich, Italien und Litauen ein.
Die Gemeindeverwaltung Riedstadt stellt sich mit ihren Mitarbeitern/innen den Anforderungen an ein ökologisch-ökonomisches Handeln.
Die Gemeindeverwaltung sieht sich dabei als verantwortungsbewusster Ansprech-partner für alle Riedstädter/innen insbesondere auch in Fragen des Umweltschutzes.
Riedstadt, den 10. Februar 2000
Gerald Kummer,
Bürgermeister
